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OLG Hamburg: Wertberechnung eines Nießbrauchsvorbehaltes bei Pflichtteilsergänzung

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 05.05.2015 (Az. 2 U 11/13) entschieden, dass bei der Wertberechnung eines unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkten Grundstücks der Wert des Niebrauchs grundsätzlich anhand der statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten zu ermitteln ist. Eine tatsächlich erkrankungsbedingt geringere Lebenserwartung ist nur dann zuberücksichtigen, wenn die Erkrankung im Zeitpunkt der Schenkung bereits bekannt war und im Fall einer Veräußerung des Grundtstücks zu diesem Zeitpunkt auch in den Verhandlungen mit potentiellen Erwerbern preiserhöhend Berücksichtigung gefunden hätte.