Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

In Fällen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des öffentlichen Dienstrechts bieten wir unseren Mandanten höchste Qualität in der anwaltlichen Beratung. Und auch nach beendetem Arbeitsleben stehen wir Rentnern, Pensionären und Versorgungsleistungsempfängern zur Seite.

Zu unseren Leistungen zählt unter anderem die Beratung bei:

  • der Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Entgelten, Prämien, Bonuszahlungen, Tantiemen und Gratifikationen
  • der betrieblichen und gesetzlichen Altersversorgung
  • verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Kündigungen
  • Änderungskündigungen, Versetzung, Umsetzung
  • Abmahnungen, Rügen, Zeugniserteilung
  • der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • öffentlichem und privaten Dienst(vertrags)recht
  • Anstellungsverträgen mit leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen
  • der Durchsetzung und Gestaltung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten
  • Betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und deren Lösung
  • Betriebsübergang, Out- und Insourcing, Umstrukturierung von Betrieben und Betriebsabläufen
  • Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplänen
  • der Planung und Verhandlung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen, sowie Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeit und leistungsorientierte Vergütung
  • Renten- und Versorgungsrecht, Schwerbehindertenrecht, GdB und MdE
  • Arbeitsunfall, Erwerbsunfähigkeit, Kranken- und Pflegeversicherung