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OLG Koblenz: Fällt eine Lebensversicherung in den Nachlass?

Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 6.5.2014 (3 U 1272/13) u.a. entschieden, dass eine Lebensversicherung nicht in den Nachlass fällt, wenn einem Dritten (Bezugsberechtigtem) ein schuldrechtlicher Anspruch durch den Erblasser zugewendet wurde. Dies geschieht durch die Einräumung einer (un)widerruflichen Bezugsberechtigung im Lebensversicherungsvertrag. Die Bezugsberechtigung ergibt sich entsprechend aus der Versicherungspolice. Die Einhaltung der Formvorschriften für letztwillige Verfügungen (bspw. eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament) ist dabei nicht notwendig.