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OLG Naumburg: Kein Ehegatten Erbrecht bei Vorliegen eines Scheidungsantrags

Das Oberlandesgericht Naumburg entschied am 30.03.2015 (2 Wx 55/14), dass ein rechtshängiger Scheidungsantrags, der auch in materiell-rechtlicher Hinsicht begründet war, dass Ehegattenerbrecht entfallen lässt. Eine nach Eintritt des Erbfalls wirksam erklärte Rücknahme des Scheidungsantrags ändert hieran nichts.