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OLG Saarbrücken: Kindesunterhalt bei fehlender Kenntnis über die Vaterschaft?

Saarbrücken: Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied am 21.07.2014 (9 WF 49/14), dass der Kindesunterhalt für die Vergangenheit verwirkt ist, wenn die Kindesmutter es unterlässt, den biologischen Vater über die Schwangerschaft und die Geburt des Kindes nicht informiert und die Vaterschaft feststellen zu lassen. Dies, obgleich es ihr möglich gewesen wäre, den Vater in Kenntnis zu setzen.