Rechtsgebiete

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung ist eine vom Erblasser bestimmte Verwaltung seines ganzen oder teilweisen Vermögens, um seine letztwilligen Anordnungen auszuführen, gegebenenfalls die Auseinandersetzung unter den Erben zu bewirken oder den Nachlass zu verwalten. 

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache. Vertrauen wird in der wirtschaftlich und juristisch komplizierten Umwelt von heute mehr denn je durch Qualifikation und sozialer Kompetenz geprägt. Daher verfügt unsere Kanzlei über Testamentsvollstrecker, die nach den Zertifizierungsrichtlinien zur Zertifizierung von Testamentsvollstreckern fortgebildet sind: www.agt-ev.de

Ein Testament hat in der Regel Einfluss auf einen größeren Personenkreis, zum Beispiel:

  • Erben und Enterbte
  • Vermächtnisnehmer
  • Familienangehörige
  • Pflichtteilsberechtigte
  • Mieter einer im Nachlass befindlichen Immobilie
  • Vermieter der Erblasserwohnung
  • Arbeitnehmer und Angestellte
  • Geschäftspartner

Ein erfahrener Testamentsvollstrecker spricht mit zahlreichen Personen, die von einem Todesfall betroffen sind, und beachtet ihre Sorgen, Ansprüche und Probleme. Er kümmert sich intensiv um einen Ausgleich der Interessen. Als Partner der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten vermittelt zwischen den einzelnen Beteiligten.

Natalie von Deringer

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zert. Testamentsvollstreckerin (AGT)